Mediation bei Trennung und Scheidung: fair regeln statt streiten

Mediation bei Trennung und Scheidung: ein gemeinsamer Weg teilt sich, das Kind bleibt verbunden

Die Entscheidung ist gefallen: Die Beziehung ist zu Ende. Doch damit beginnt erst die eigentliche Arbeit. Wer bleibt in der Wohnung? Wie oft sehen die Kinder Mama und Papa? Wer zahlt was? Und wie spricht man über all das, wenn schon ein „Guten Morgen“ schwerfällt?

Viele Paare erleben in dieser Phase, dass jedes Gespräch eskaliert. Der Weg über Anwälte und Gericht wirkt dann wie die einzige Option. Es gibt aber eine Alternative, die in Österreich gesetzlich verankert und staatlich gefördert ist: die Mediation bei Trennung und Scheidung. Dieser Beitrag zeigt, wie sie funktioniert, was dabei geregelt werden kann und für wen sie sich eignet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mediation bei Scheidung hilft Paaren, die Folgen der Trennung selbst und fair zu regeln: Kinder, Unterhalt, Wohnung und Vermögen.
  • Für eine einvernehmliche Scheidung verlangt das österreichische Recht eine schriftliche Vereinbarung über genau diese Punkte (§ 55a Ehegesetz).
  • Eine Mediationsvereinbarung kann die Grundlage für diese Scheidungsvereinbarung sein und dem Gericht vorgelegt werden.
  • Mediation ersetzt keine Rechtsberatung. Sinnvoll ist eine begleitende anwaltliche Prüfung.
  • Der Staat fördert Familienmediation bei Trennung und Scheidung, wenn sie in Co-Mediation von gelisteten Mediatoren durchgeführt wird.

Was eine einvernehmliche Scheidung in Österreich voraussetzt

Die einvernehmliche Scheidung nach § 55a Ehegesetz ist in Österreich der häufigste Weg, eine Ehe zu beenden. Die Voraussetzungen im Überblick:

  • Die eheliche Lebensgemeinschaft ist seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben.
  • Beide Ehegatten gestehen die unheilbare Zerrüttung der Ehe zu und wollen die Scheidung.
  • Die Ehegatten schließen eine schriftliche Vereinbarung über die Betreuung und Obsorge der Kinder, den Kontakt zu den Kindern, den Kindesunterhalt, den Unterhalt untereinander und die vermögensrechtlichen Ansprüche.

Haben die Eltern minderjährige Kinder, müssen sie außerdem nachweisen, dass sie sich über die Bedürfnisse ihrer Kinder nach der Scheidung haben beraten lassen (Elternberatung nach § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz).

Genau diese Vereinbarung ist oft der schwierigste Teil. Hier kann Mediation ansetzen.

Was in der Scheidungsmediation geregelt werden kann

Kinder: Betreuung, Kontakt und Alltag

Bei welchem Elternteil leben die Kinder hauptsächlich? Wie sehen Wochenenden, Ferien und Feiertage aus? Wer geht zum Elternabend? In der Mediation stehen die Bedürfnisse der Kinder im Mittelpunkt. Es geht nicht darum, wer „gewinnt“, sondern wie Kinder mit beiden Eltern gut aufwachsen können.

Unterhalt

Kindesunterhalt und gegebenenfalls Ehegattenunterhalt lassen sich in der Mediation besprechen und vereinbaren. Die gesetzlichen Grundlagen und Richtwerte klären Sie begleitend mit einer Anwältin oder einem Anwalt, damit Ihre Entscheidung gut informiert ist.

Wohnung und Vermögen

Wer bleibt in der Ehewohnung? Wie werden Ersparnisse, Auto oder gemeinsame Kredite aufgeteilt? Gerade hier hilft es, Interessen statt Positionen zu besprechen: Wer das Haus „unbedingt“ behalten will, sucht oft vor allem Stabilität für die Kinder.

Die Kommunikation danach

Eine Ehe endet, Elternschaft nicht. Viele Paare nutzen die Mediation auch, um Regeln für ihre künftige Kommunikation festzulegen: Wie besprechen wir Änderungen? Was tun wir, wenn wir uns nicht einig sind?

Wie eine Mediation bei Trennung abläuft

Der Ablauf folgt den fünf Phasen der Mediation. Bei Trennung und Scheidung kommen einige Besonderheiten dazu:

  1. Erstgespräch: Beide Partner lernen den Mediator kennen und klären, ob Mediation für sie passt.
  2. Bestandsaufnahme: Welche Themen müssen geregelt werden? Welche Informationen fehlen, zum Beispiel Einkommensnachweise oder Kreditverträge?
  3. Interessen klären: Was ist jedem wichtig, für sich und für die Kinder?
  4. Optionen entwickeln: Verschiedene Modelle werden durchgespielt, etwa unterschiedliche Betreuungsregelungen.
  5. Vereinbarung: Die Einigung wird schriftlich festgehalten und kann nach rechtlicher Prüfung in die Scheidungsvereinbarung einfließen.

Je nach Komplexität sind drei bis acht Sitzungen üblich.

Vorteile gegenüber einem Scheidungsverfahren

  • Selbstbestimmt: Sie treffen die Entscheidungen, nicht ein Gericht.
  • Kinderorientiert: Kinder erleben weniger Streit und behalten beide Eltern.
  • Vertraulich: Persönliches bleibt im geschützten Rahmen.
  • Kostengünstiger: In der Regel deutlich günstiger als eine strittige Scheidung über zwei Anwälte und mehrere Instanzen.
  • Nachhaltig: Selbst erarbeitete Lösungen werden erfahrungsgemäß besser eingehalten.

Geförderte Familienmediation in Österreich

Das Bundeskanzleramt fördert Mediation bei Trennung und Scheidung. Voraussetzung ist eine Co-Mediation durch ein Team aus zwei Mediatoren: einer mit psychosozialem, einer mit juristischem Grundberuf. Beide müssen auf der Liste des Bundeskanzleramts stehen. Der Stundensatz liegt bei 220 Euro pro Mediatorenteam; je nach Familieneinkommen und Zahl der Kinder zahlen die Paare nur einen Selbstbehalt. Infos und die Liste finden Sie auf der Seite des Bundeskanzleramts (siehe Quellen).

Wann Mediation bei Trennung nicht geeignet ist

Bei Gewalt in der Beziehung, bei akuter Gefährdung oder wenn eine Seite massiv unter Druck gesetzt wird, ist Mediation nicht der richtige Weg. Hier stehen Schutz und rechtliche Unterstützung an erster Stelle. Auch wenn ein Partner nicht freiwillig teilnimmt, kann Mediation nicht funktionieren.

Paarberatung oder Mediation?

Ist die Trennung noch nicht entschieden, ist Paarberatung oft der bessere erste Schritt. Sie hilft, Klarheit zu gewinnen: Wollen wir an der Beziehung arbeiten oder uns gut trennen? Ist die Entscheidung gefallen, unterstützt Mediation dabei, die Trennung fair zu gestalten.

Fragen zur Selbstreflexion

  • Was brauchen unsere Kinder jetzt am meisten von uns beiden?
  • Welche Lösung könnte ich in fünf Jahren noch als fair empfinden?
  • Wo kämpfe ich um die Sache – und wo um etwas, das in der Beziehung verletzt wurde?

Häufige Fragen

Ersetzt die Mediation den Gang zum Gericht?

Nein. Die einvernehmliche Scheidung wird weiterhin bei Gericht beantragt. Die in der Mediation erarbeitete Einigung kann aber die Grundlage für die schriftliche Scheidungsvereinbarung sein.

Brauchen wir trotzdem eine Anwältin oder einen Anwalt?

Eine begleitende rechtliche Beratung ist sehr empfehlenswert, vor allem bei Unterhalt, Vermögen und Pensionsfragen. Mediation und Rechtsberatung ergänzen sich.

Ersetzt Mediation die verpflichtende Elternberatung?

Nicht automatisch. Die Elternberatung nach § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz muss von einer dafür geeigneten Person oder Einrichtung bescheinigt werden. Informieren Sie sich vorab, welche Stellen dafür anerkannt sind.

Können wir die Mediation auf Englisch machen?

Ja. Gerade für binationale Paare und Expats in Wien biete ich Mediation auch auf Englisch an.

Gemeinsam klären

Wenn Sie Ihre Trennung fair und mit Blick auf die Kinder gestalten wollen, begleite ich Sie gerne. Mehr zu meinem Angebot finden Sie auf der Seite Mediation in Wien, oder schreiben Sie mir über das Kontaktformular.

Quellen

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